Kleingärtnerverein Heimstättengartengebiet I e.V.
Gartenzeitung
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Verfasst am 28.11.2024 um 11:57 Uhr

Zufahrtsverbot in der Kleingartenanlage

Unsere Kleingartenanlage ist ein Ort der Erholung, der Gärtnerei und der Gemeinschaft. Doch um diese Werte und die notwendige Infrastruktur langfristig zu bewahren, hat der Vorstand des Kleingärtnervereins „Heimstättengartengebiet I“ e.V. beschlossen, ab dem 01.01.2025 ein Zufahrtsverbot für die gesamte Anlage einzuführen – mit klar definierten Ausnahmen.

Die Maßnahme ist dringend notwendig, denn der Zustand unserer Wege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen hat sich in den vergangenen Jahren durch regelmäßigen Fahrzeugverkehr deutlich verschlechtert.

Warum das Zufahrtsverbot nötig ist

In unserer Kleingartenanlage gibt es nur einen befestigten Hauptweg. Die unbefestigten Nebenwege dürfen schon immer nicht befahren werden. Der Hauptweg ist daher das Rückgrat der Anlage, wird jedoch durch den Fahrzeugverkehr erheblich belastet.

Schäden am Hauptweg

Die Fahrbahndecke des Hauptwegs ist stark beansprucht und zeigt immer wieder folgende Probleme:

  • Schlaglöcher entstehen durch die regelmäßige Belastung mit Fahrzeugen und verstärken sich besonders bei Regen und Frost.
  • Auswaschungen und Ausbrüche machen den Weg unsicher und erfordern aufwendige Reparaturen, die oft nur temporär wirken.

Gefährdete Infrastruktur unter dem Weg

Unter dem Hauptweg verlaufen die Hauptwasser- und Stromleitungen der gesamten Anlage. Diese Leitungen sind über 60 Jahre alt und besonders empfindlich gegenüber Erschütterungen und Druck. Jedes Fahrzeug, das den Weg befährt, erhöht das Risiko für:

  • Leitungsbrüche, die die Wasserversorgung der Anlage unterbrechen und hohe Reparaturkosten verursachen könnten.
  • Schäden an Stromleitungen, die zu großflächigen Stromausfällen führen könnten.

Nebenwege bleiben gesperrt

Die unbefestigten Nebenwege waren schon immer für Fahrzeuge gesperrt. Sie sind nicht für Belastungen ausgelegt und würden bei Befahrung irreparabel geschädigt.

Die neue Regelung: Was bedeutet das Zufahrtsverbot?

Ab dem 01.01.2025 gilt ein generelles Zufahrtsverbot für die gesamte Anlage. Ausnahmen sind nur in den folgenden Fällen erlaubt:

  1. Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste dürfen jederzeit einfahren.
  2. Fahrzeuge von Firmen: Arbeiten im Auftrag des Vereins oder von Pächtern, etwa für Reparaturen oder Gartenpflege, sind erlaubt.
  3. Belieferung der Vereinsgaststätte: Lieferanten können im Auftrag des Gaststättenpächters einfahren.
  4. Mobilitätseingeschränkte Gäste: Personen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, können in Absprache mit dem Gaststättenpächter Zufahrt erhalten.
  5. Genehmigte Transporte: Baumaterial oder Beräumungen dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand transportiert werden.

Die Kontrolle erfolgt über den Vorstand, der die Schlüssel für die Tore verwaltet.

Langfristige Maßnahmen: Sanierungsplan für Wege und Leitungen

Die neue Regelung ist eine kurzfristige Lösung, um größere Schäden zu vermeiden. Mittelfristig arbeitet der Vorstand an einem Sanierungsplan, der folgende Maßnahmen vorsieht:

  • Erneuerung der Fahrbahndecke des Hauptwegs: Eine stabilere und wetterfeste Oberfläche soll den Weg für Fußgänger und Radfahrer sicherer machen.
  • Modernisierung der Versorgungsleitungen: Der Austausch der alten Wasser- und Stromleitungen soll die Versorgungssicherheit langfristig erhöhen.

Bis diese Maßnahmen umgesetzt werden können, ist der Schutz der bestehenden Infrastruktur oberstes Ziel.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für den Erhalt unserer Anlage

Das Zufahrtsverbot mag auf den ersten Blick einschränkend wirken, ist jedoch ein notwendiger Schritt, um die Zukunft unserer Kleingartenanlage zu sichern. Es dient nicht nur der Schonung unserer Wege und Leitungen, sondern schützt auch die Sicherheit und Ruhe, die wir alle an unserer Anlage so schätzen.

Für Fragen, Anregungen oder Ausnahmegenehmigungen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.