Liebe Mitglieder,
unsere jährliche Mitgliederversammlung am 22.03.2025 bietet Ihnen die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unseres Vereins teilzunehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Versammlung ist die Möglichkeit, Anträge zu stellen und zur Diskussion zu bringen. Damit dies reibungslos funktioniert, möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte rund um das Thema Anträge informieren.
Was ist ein Antrag?
Ein Antrag ist ein formal eingereichtes Anliegen, das in der Mitgliederversammlung besprochen und über das abgestimmt werden kann. Anträge können Vorschläge zur Änderung der Satzung, Verbesserung der Vereinsarbeit oder andere Anliegen betreffen, die für die Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Wer kann Anträge stellen?
Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, Anträge einzureichen. Dies ermöglicht jedem Einzelnen, aktiv zur Weiterentwicklung des Vereins beizutragen.
Fristen für die Einreichung
Bitte beachten Sie, dass Anträge schriftlich bis 4. März eingereicht werden müssen. Gemäß unserer Satzung ist eine rechtzeitige Einreichung erforderlich, damit der Vorstand die Anträge prüfen und sie in die Tagesordnung aufnehmen kann.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
- Form: Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Dies kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
- Inhalt: Der Antrag sollte klar formuliert und begründet sein. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Titel des Antrags
- Konkreter Vorschlag (Was soll entschieden werden?)
- Begründung (Warum ist der Antrag wichtig?)
- Adresse: Senden Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:
Kleingärtnerverein Heimstättengartengebiet I e.V.
Lilienweg 52a
39118 Magdeburg
E-Mail: kontakt@hgg1.de
Was passiert mit meinem Antrag?
Nach Eingang Ihres Antrags prüft der Vorstand, ob dieser satzungsgemäß ist und alle erforderlichen Angaben enthält. Die Prüfung umfasst:
- Satzungskonformität: Der Antrag darf nicht gegen die Satzung des Vereins verstoßen.
- Vollständigkeit: Alle erforderlichen Angaben müssen enthalten sein.
Gültige Anträge werden auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gesetzt und dort vom Antragsteller selbst vorgestellt, diskutiert und abgestimmt.
Der Vorstand entscheidet ausschließlich über die Formalitäten der Anträge, nicht über deren Inhalt. Sollten Anträge unvollständig oder nicht satzungskonform sein, informiert der Vorstand den Antragsteller. In Zweifelsfällen kann die Mitgliederversammlung über die Zulässigkeit des Antrags entscheiden.
Wichtiger Hinweis
- Anträge, die nicht rechtzeitig eingehen, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte achten Sie daher auf eine frühzeitige Einreichung.
Neu zu besetzende Ämter
In der kommenden Mitgliederversammlung werden zudem die folgenden Ämter neu besetzt:
- Kassenprüfer
- Zweiter Fachberater
Wir bitten alle Mitglieder, geeignete Kandidaten vorzuschlagen oder sich selbst für diese wichtigen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeit in diesen Ämtern ist ein zentraler Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Vereins.
Ihre Beteiligung zählt!
Nutzen Sie die Chance, den Verein mitzugestalten und Ihre Ideen einzubringen. Gemeinsam können wir den Kleingärtnerverein Heimstättengartengebiet I e.V. weiterentwickeln und für alle Mitglieder noch attraktiver machen.
Bei Fragen rund um das Thema Anträge oder die Besetzung der Ämter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme!